Was gilt neu ab 2026 für Photovoltaik in der Schweiz?
- Eveline Knappe

- 15. Jan.
- 2 Min. Lesezeit

Photovoltaik in der Schweiz gewinnt weiter an Bedeutung. Eine positive Entwicklung für die Energie- und Klimaziele. Im 2026 treten jedoch neue Rahmenbedingungen in Kraft, die HausbesitzerInnen und Unternehmen im Entscheidungsprozess, in eine PV-Anlage zu investieren, verunsichern können.
In diesem Beitrag erfahren Sie, was sich neu ab 2026 für Photovoltaik in der Schweiz ändert und warum sich eine PV-Anlage lohnt.
Neu ab 2026 für Photovoltaik in der Schweiz
Die Schweizer Energiepolitik verfolgt das Ziel, den Eigenverbrauch von Solarstrom weiter zu stärken und die Stromnetze zu entlasten, besonders in sonnigen Tagen mit hoher gleichzeitiger Solarproduktion. Folgende Punkte stehen deshalb im Fokus:
70%-Einspeiselimit für neue PV-Anlagen
Was bedeutet diese Änderung für HausbesitzerInnen und Unternehmen, die eine neue Photovoltaikanlage planen?
Selbst produzierter Solarstrom wird immer wertvoller. Statt Strom teuer einzukaufen, können und sollen EigentümerInnen ihren Solarstrom direkt im Gebäude nutzen – das senkt langfristig die Energiekosten und entlastet das Stromnetz.
Damit das Stromnetz bei Produktionsspitzen entlastet werden kann, limitieren zahlreiche Netzbetreiber die Einspeisung. Neue Photovoltaikanlagen dürfen nur noch rund 70 % ihrer installierten Leistung ins öffentliche Netz einspeisen, bestehende Anlagen, spätestens wenn ein neuer Wechselrichter installiert wird. Bei Anlagen, die höher als 1'200 m ü. M. liegen, kann der Netzbetreiber anlagenspezifische Limitierungen einfordern.
Die Limitierung vermeidet Stau im Netz, schafft Platz für mehr Solaranlagen und vermeidet Netzausbaukosten, wovon alle profitieren.
Wie stark wirkt sich die Einspeiselimite auf die Strom-Produktion aus?
Die maximale Leistung erreichen Solaranlagen nur in wenigen Stunden pro Jahr. In dieser Zeit kommt die Einspeiselimite zum Tragen. Die Jahresproduktion wird dadurch nur gering beeinflusst und die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage bleibt erhalten.
Wichtig: Diese Begrenzung betrifft nur die Netzeinspeisung. Der selbst genutzte Solarstrom bleibt davon unberührt.
Der selbst genutzte Solarstrom bez. Eigenverbrauch kann mit einem Energiemanagementsystem optimiert werden. Der Eigenverbrauch umfasst auch die Zwischenspeicherung und kann zum Beispiel durch einen Batteriespeicher, einen Boiler oder eine Ladestation erfolgen. Eine intelligente Steuerung lässt Leistungsspitzen im Gebäude sinnvoll nutzen.
Mehr Eigenverbrauch – tiefe Stromkosten und mehr Unabhängigkeit
Vereinfachte Nutzung in Mehrfamilienhäusern (ZEV / vZEV)
Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) und virtuelle ZEV (vZEV) werden weiter ausgebaut:
Attraktivere Lösungen für Mehrfamilienhäuser
Bessere Nutzung von Solarstrom innerhalb von Überbauungen
Faire Stromverteilung zwischen Parteien
Neu ab 2026: Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)
Mit LEG können mehrere Gebäude lokal produzierten Solarstrom gemeinsam nutzen – auch über Grundstücksgrenzen hinweg. Damit eröffnet sich zusätzliches Potenzial für Quartiere, Gewerbe und Gemeinden.
Einspeisevergütung bleibt – Fokus liegt auf intelligenter Nutzung
Überschüssiger Solarstrom kann auch im 2026 ins Netz eingespeist werden (siehe 70%-Einspeiselimit). Die Entschädigung fällt jedoch meist gering aus. Der Schwerpunkt liegt zunehmen auf:
Eigenverbrauch
Batteriespeicher
Intelligente Energiemanagement-Systeme
Nicht die Einspeisevergütung steht im Fokus, sondern die Stromkosten, die durch die intelligente Nutzung, eingespart werden können.
Werden Sie aktiv!
Sorgen Sie mit einer Photovoltaikanlage für eine stabile, zukunftsfähige Energieversorgung und dafür, dass der erzeugte Solarstrom vor Ort genutzt wird.




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